Inklusionsberatung

Eine Gleichbehandlung ohne zusätzliche schulische Hilfestellung kann oft nicht hergestellt werden. Daher ist es meist erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler mit Inklusionsbedarf (z.B. bei Sehbehinderung, Hörschädigung, Beeinträchtigung der körperlich-motorischen Entwicklung, Autismus etc.) individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich oder Notenschutz gewährt wird. Diese schulische Hilfestellung kann sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:

  1. Schulorganisatorische Maßnahmen:
    • Behindertengerechte Einrichtung (Lift, niedrige Türklinken)
    • Bildung kleinerer Klassen im Rahmen schulischer Möglichkeiten
    • Auswahl eines geeigneten Sitzplatzes
    • Informationen und Beratung der Klassenlehrer (Art der Beeinträchtigung, Maßnahmen, Einbeziehung des MSD)
    • Rücksichtnahme bei der Auswahl der Praktikumsstelle
  2. Technische Hilfen:
    Je nach Art der Beeinträchtigung stellt unsere Schule im Rahmen der Möglichkeiten notwendige technische Hilfen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler bereit, wie z.B. Laptop, geeignete Tische, Möglichkeit der Aufzugbenutzung.

  3. Nachteilsausgleich bei Leistungserhebungen:
    • Verwendung von geeigneten Aufgabenvorlagen (z.B. Vergrößerungen)
    • Verlängerung der Arbeitszeit
    • Verwendung technischer Hilfsmittel (z.B. Laptop)
      Über Maßnahme, welche die Leistungserhebungen betreffen, entscheiden – nach Antragsstellung – die zuständigen Ministerialbeauftragten.

Falls bei Ihnen/Ihrem Sohn/Ihrer Tochter Inklusionsbedarf aufgrund einer dauernden Beeinträchtigung vorliegt, dann wenden Sie sich bitte für ein erstes Gespräch an unsere Schulpsychologin und Inklusionsbeauftragte.