Hinweise zum Masernschutzgesetz

Für neu aufgenommene Schüler*innen gilt seine sofortige Nachweispflicht. Ohne ausreichenden Impfschutz ist kein Schulbesuch möglich! Schüler*innen, die die Schule bereits besuchen, müssen den Nachweis bis spätestens 31.07.2021 erbringen. Weitere Informationen finden Sie hier.