Informationen zur BOS Fürstenfeldbruck

WAS IST DIE BOS?

Die BOS (Berufsoberschule) baut auf dem mittleren Schulabschluss und der Berufsausbildung auf und führt in einem Jahr zur Fachhochschulreife (Fachabitur) oder in zwei Jahren zur fachgebundenen Hochschulreife. Bei einem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erlangt man die allgemeine Hochschulreife.

Die BOS FFB bietet die Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit.

Die Schüler können abhängig von Ihren berufspraktischen Erfahrungen eine Ausbildungsrichtung wählen. Die Zuordnung der Ausbildungsberufe zu einer Ausbildungsrichtung finden Sie hier:

https://www.bfbn.de/berufsoberschule/berufszuordnung

Der Unterricht findet in allgemeinbildenden Fächern und in den Profilfächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung statt. Zusätzlich kann der Schüler aus einem Angebot von Wahlpflichtfächern auswählen.

Die endgültige Aufnahme erfolgt mit dem Bestehen der Probezeit, die am 15. Dezember endet.

Bestandteile der Abschlussprüfung sind Deutsch, Englisch, Mathematik und ein Profilfach je nach Ausbildungsrichtung.

Hier finden Sie einige Beispielsituationen zur Notenberechnung und Einbringung der Halbjahrsleistungen in der BOS 12

  • allgemeine Fachhochschulreife 
    ermöglicht das Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in einem beliebigen Studiengang
  • fachgebundene Hochschulreife 
    erlaubt das Studium an einer Universität in einemStudiengang, der mit der gewählten Ausbildungsrichtung der FOS in Verbindung steht
  • allgemeine Hochschulreife 
    ermöglicht das Studium an einer Universität in einem beliebigen Studiengang
Der Fahrplan zur BOS
Fahrplan 72dpi
Eintrittsvoraussetzungen
Zulassungen FOS

https://www.bfbn.de/berufsoberschule/

Zulassung zur BOS

Schulische Vorbildung

  • Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5 
    in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder
  • Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
  • erfolgreicher Abschluss der Vorklasse oder des Vorkurses (§ 7 Abs. 2 FOBOSO) oder
  • bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (§ 7 Abs. 2 FOBOSO)

Berufliche Vorbildung

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
  • abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung oder
  • bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder
  • mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit
Ausbildungsrichtungen an der BOS

Die Ausbildungsrichtung im Bereich der BOS ist unter bestimmten Voraussetzungen frei wählbar. In der Regel sollte die notwendige berufliche Vorbildung der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechen.

Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler in begründeten Ausnahmefällen, vor allem im Hinblick auf das angestrebte Ausbildungsziel, für Ausbildungsrichtungen zulassen, die nicht der jeweiligen beruflichen Vorbildung entsprechen. Dies setzt ein Beratungsgespräch seitens der Schulleitung voraus.

Ansonsten gilt: Wenn die berufliche Vorbildung nicht für die jeweilige Ausbildungsrichtung einschlägig ist, wird zusätzlich vorausgesetzt:

  • eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr in Vollzeit oder entsprechender Dauer in Teilzeit oder
  • eine einschlägige fachpraktische Ausbildung an der Fachoberschule, die den Voraussetzungen gemäß FOBOSO § 22 Abs. 1 Nr. 1 oder § 9 Abs. 2 Satz 2 genügt.

Eine Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Ausbildungsrichtungen finden sie hier: https://www.bfbn.de/berufsoberschule/berufszuordnung/


UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN HABE ICH DAS ZIEL DER BOS 12 ERREICHT?