Die Schülerinnen und Schüler führen einen Tätigkeitsnachweis, in den sie in Kurzform die täglichen Tätigkeiten, die tägliche Arbeitszeit und eventuelle Fehltage eintragen. Die Praktikumsstellen werden gebeten, durch Unterschrift die Anwesenheit und/oder eventuelle Fehlzeiten zu bestätigen. Der Tätigkeitsnachweis wird nach jedem Praktikumsblock auch der praktikumsbetreuenden Lehrkraft der FOS vorgelegt.
Die Schülerinnen und Schüler schreiben im Schuljahr 2 Praktikumsberichte und halten zwei Präsentationen. Die Schülerinnen und Schüler werden über formale und inhaltliche Anforderungen an den Bericht/die Präsentation in der Schule informiert. Der Bericht ist von dem/der Schüler/in und der Praktikumsstelle zu unterschreiben. Die Praktikumsstelle ist berechtigt, bei sachlich unrichtigen Angaben eine Textänderung zu fordern. Die Geheimhaltungspflicht ist zu beachten. Den Bericht legen die Schülerinnen und Schüler auch der praktikumsbetreuenden Lehrkraft vor.
Im Krankheitsfall sind die Schülerinnen und Schüler angehalten, unverzüglich die Praktikumsstelle telefonisch und die Schule per Mail zu verständigen. Sind in der Ausbildungsrichtung Technik die Schülerinnen und Schüler in der Lehrwerkstatt, so ist anstelle der Praktikumsstelle die Lehrwerkstatt per Email zu informieren.
Ergänzend haben die Schülerinnen und Schüler der Ausbildungsrichtung Technik darauf zu achten, eine angemessene Kleidung und Sicherheitsausrüstung zu tragen. Die Kosten dafür übernehmen die Schüler*innen.
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